Setzkescherverbot in allen Kanälen!


Besenderte Aale im Westdeutschen Kanalnetz und in der Ems

Markierte bzw. mit akustischen Sendern ausgestattete Blankaale schwimmen in der Ems und im Westdeutschen Kanalsystem der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Blankaal mit frisch vernähter Operationswunde. Foto: Janek Simon, IfB Potsdam

Mit dem rapiden Rückgang der Aalbestände in den heimischen Gewässern und der Erstellung der Aalbewirtschaftungspläne der Länder nach der EU-Aalverordnung ergibt sich für die Zukunft ein enormer Handlungsbedarf zum Schutz und zur Stärkung der heimischen Aalbestände.

Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. (LFV) beteiligt sich als Vertreter vieler nordrhein-westfälischer Angler an diesen Bemühungen, beispielsweise durch gezielte Besatzmaßnahmen in den vom Verband bewirtschafteten Gewässern. Zu-sätzlich wird der LFV in den kommenden 3 Jahren ein Forschungsprojekt durchführen, bei dem die Abwanderungsrate der (Blank-) Aale aus dem Westdeutschen Kanalsystem und der Ems abgeschätzt werden soll. Das Projekt wird zu gleichen Anteilen vom Land NRW und der Europäischen Union finanziert. Gleichzeitig ist im Rahmen des Projektes aber die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. und Landesbehörden in Niedersachsen vorgesehen.

Im Rahmen des Forschungsprojektes werden in diesem Jahr (2012) etwa 200 Blankaalen, die zuvor im Dortmund-Ems-Kanal gefangen werden, kleine Ultraschallsender in die Bauchhöhle eingesetzt. Über ein Netz von Empfangsstationen wird dann das Wanderverhalten der so markierten Tiere über einen Zeitraum von etwa 1 Jahr im Verbundsystem Ems/Westdeutsches Kanalnetz aufgezeichnet. Für das Jahr 2013 ist dann die Besenderung 200 weiterer Tiere in der Ems geplant, bei teilweiser Neueinrichtung der Empfänger.

Orangefarbene Markierung der Haut an der Bauchseite nahe der Afteröffnung. Foto: Janek Simon, IfB Potsdam

Die besenderten Aale lassen sich durch eine auffällige Farbmarkierung an der Bauchunterseite in der Nähe des Afters und/oder durch eine mit farbigem Garn vernähte 2 bis 3 cm große Narbe im Bauchbereich erkennen.

Beim Fang solcher Tiere sollten diese unbedingt lebend gehältert werden und der Fang sofort an den LFV Westfalen und Lippe e. V. gemeldet werden. Sofern die Tiere bereits getötet wurden oder nach dem Fang verendet sind, sollten diese in einer Plastiktüte eingefroren werden.

Für die Meldung und Sicherstellung der besenderten Tiere unter genauer Angabe des Fangdatums und des Fangortes wird eine Meldeprämie in Höhe von 25,- Euro gezahlt. Die Tiere werden von Mitarbeitern des LFV nach der Meldung abgeholt.

Die Fangmeldung sollte an folgende Adresse erfolgen:

Dipl. Biol. Carsten Nolting
Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
Sprakeler Str. 409
48459 Münster
Telefon: 0251 / 48271-0
Fax: 0251 / 48271-29
E-Mail: nolting@lfv-westfalen.de

Bitte informieren Sie alle Angler oder Fischerkollegen in Ihrem persönlichen Umkreis über die geplanten Markierungen und die beschriebenen Erkennungsmerkmale!

Nur bei ausreichenden Informationsgrundlagen lassen sich genaue Aussagen zur Bestandssituation des Aals in den genannten Gewässern ableiten und effektive Maßnahmen zum Schutz und zur Stärkung der Bestände ableiten. Dieses ist auch in Ihrem Interesse, da bei zu gering abgeschätzten Abwanderungsraten fischereiliche Einschränkungen (Fangverbote, Schonzeiten etc.) für die Zukunft zu erwarten sind.

Wir sind deshalb auf Ihre aktive Hilfe angewiesen! Bitte informieren Sie alle Angler oder Fischerkollegen in Ihrem persönlichen Umkreis über die geplanten Markierungen und die beschriebenen Erkennungsmerkmale!

Nur bei ausreichenden Informationsgrundlagen lassen sich genaue Aussagen zur Bestandssituation des Aals in den genannten Gewässern ableiten und effektive Maßnahmen zum Schutz und zur Stärkung der Bestände ableiten. Dieses ist auch in Ihrem Interesse, da bei zu gering abgeschätzten Abwanderungsraten fischereiliche Einschränkungen (Fangverbote, Schonzeiten etc.) für die Zukunft zu erwarten sind.

Wir sind deshalb auf Ihre aktive Hilfe angewiesen!

Pressemitteilung
Empfehlung des LANUV, auf den Verzehr von selbstgefangenen Aalen aus nordrhein-westfälischen Gewässern zu verzichten

In seiner Pressemitteilung vom 16.07.2012 empfiehlt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), auf den Verzehr von selbstgefangenen Aalen aus nordrhein-westfälischen Gewässern zu verzichten. Grundlage dieser weitreichenden und umfassenden Empfehlung ist eine Untersuchung zur Belastung von Aalen aus den Unterläufen einiger Flüsse in NRW.

Gegenstand der Untersuchung: der Europäische Aal

In Westfalen wurden Proben aus der unteren Lippe (Mündungsbereich), der Ruhr bei Essen-Kettwig und der Berkel bei Vreden gewonnen. Von dort untersuchte Aale waren fast durchweg z. T. deutlich über dem zulässigen Grenzwert mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB (Polychlorierte Biphenyle) belastet.

Der Verzehr hoch belasteter Aale kann u. U. und in Kombination mit weiteren belasteten Nahrungsmitteln zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. Die Konzentration dieser Stoffe im Nahrungsmittel Fisch ist eng an den Fettgehalt gebunden. Aus diesem Grund nimmt der fettreiche Aal eine Sonderstellung unter den Fischen ein. Die gesundheitsfördernde Wirkung des Verzehrs von Süßwasserfisch im Allgemeinen z. B. durch den hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren wird dadurch nicht grundsätzlich widerlegt.

Die Fokussierung der Landesbehörde auf die Unterläufe industriell genutzter Flüsse rechtfertigt nach Meinung des Landesfischereiverbandes nicht einen generellen Verzicht auf den Fang und die Verwertung von Aalen. Weitere Untersuchungen z. B. in den Kanälen oder in den Mittelläufen (Barbenregion) der Fließgewässer müssen erfolgen, um weitere Erkenntnisse zur Belastungssituation zu gewinnen. Das ist aus Gründen der Gesundheitsvorsorge und des Artenschutzes unerlässlich.

Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe wird Aale aus den Verbandsgewässern, insbesondere westdeutsches Kanalnetz und Lippe in den Kreisen Recklinghausen und Unna, fangen und auf eigene Kosten untersuchen, um schnellstmöglich eine zuverlässige Aussage zur Belastung von Aalen mit Dioxin und dioxinähnlichen PCB in diesen Gewässerabschnitten treffen zu können.

Unsere Angler werden umgehend über den Bericht des LANUV sowie über weitere Ergebnisse und daraus abzuleitende Verzehrempfehlungen informiert. Bitte abonnieren Sie den Newsletter.