Markierte bzw. mit akustischen Sendern ausgestattete Blankaale schwimmen in der Ems und im Westdeutschen Kanalsystem der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Mit dem rapiden Rückgang der Aalbestände in den heimischen Gewässern und der Erstellung der Aalbewirtschaftungspläne der Länder nach der EU-Aalverordnung ergibt sich für die Zukunft ein enormer Handlungsbedarf zum Schutz und zur Stärkung der heimischen Aalbestände.
Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. (LFV) beteiligt sich als Vertreter vieler nordrhein-westfälischer Angler an diesen Bemühungen, beispielsweise durch gezielte Besatzmaßnahmen in den vom Verband bewirtschafteten Gewässern. Zu-sätzlich wird der LFV in den kommenden 3 Jahren ein Forschungsprojekt durchführen, bei dem die Abwanderungsrate der (Blank-) Aale aus dem Westdeutschen Kanalsystem und der Ems abgeschätzt werden soll. Das Projekt wird zu gleichen Anteilen vom Land NRW und der Europäischen Union finanziert. Gleichzeitig ist im Rahmen des Projektes aber die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. und Landesbehörden in Niedersachsen vorgesehen.
Im Rahmen des Forschungsprojektes werden in diesem Jahr (2012) etwa 200 Blankaalen, die zuvor im Dortmund-Ems-Kanal gefangen werden, kleine Ultraschallsender in die Bauchhöhle eingesetzt. Über ein Netz von Empfangsstationen wird dann das Wanderverhalten der so markierten Tiere über einen Zeitraum von etwa 1 Jahr im Verbundsystem Ems/Westdeutsches Kanalnetz aufgezeichnet. Für das Jahr 2013 ist dann die Besenderung 200 weiterer Tiere in der Ems geplant, bei teilweiser Neueinrichtung der Empfänger.
Orangefarbene Markierung der Haut an der Bauchseite nahe der Afteröffnung. Foto: Janek Simon, IfB Potsdam
Beim Fang solcher Tiere sollten diese unbedingt lebend gehältert werden und der Fang sofort an den LFV Westfalen und Lippe e. V. gemeldet werden. Sofern die Tiere bereits getötet wurden oder nach dem Fang verendet sind, sollten diese in einer Plastiktüte eingefroren werden.
Für die Meldung und Sicherstellung der besenderten Tiere unter genauer Angabe des Fangdatums und des Fangortes wird eine Meldeprämie in Höhe von 25,- Euro gezahlt. Die Tiere werden von Mitarbeitern des LFV nach der Meldung abgeholt.
Die Fangmeldung sollte an folgende Adresse erfolgen:
Dipl. Biol. Carsten NoltingLandesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
Sprakeler Str. 409
48459 Münster
Telefon: 0251 / 48271-0
Fax: 0251 / 48271-29
E-Mail: nolting@lfv-westfalen.de
Bitte informieren Sie alle Angler oder Fischerkollegen in Ihrem persönlichen Umkreis über die geplanten Markierungen und die beschriebenen Erkennungsmerkmale!
Nur bei ausreichenden Informationsgrundlagen lassen sich genaue Aussagen zur Bestandssituation des Aals in den genannten Gewässern ableiten und effektive Maßnahmen zum Schutz und zur Stärkung der Bestände ableiten. Dieses ist auch in Ihrem Interesse, da bei zu gering abgeschätzten Abwanderungsraten fischereiliche Einschränkungen (Fangverbote, Schonzeiten etc.) für die Zukunft zu erwarten sind.
Wir sind deshalb auf Ihre aktive Hilfe angewiesen! Bitte informieren Sie alle Angler oder Fischerkollegen in Ihrem persönlichen Umkreis über die geplanten Markierungen und die beschriebenen Erkennungsmerkmale!
Nur bei ausreichenden Informationsgrundlagen lassen sich genaue Aussagen zur Bestandssituation des Aals in den genannten Gewässern ableiten und effektive Maßnahmen zum Schutz und zur Stärkung der Bestände ableiten. Dieses ist auch in Ihrem Interesse, da bei zu gering abgeschätzten Abwanderungsraten fischereiliche Einschränkungen (Fangverbote, Schonzeiten etc.) für die Zukunft zu erwarten sind.
Wir sind deshalb auf Ihre aktive Hilfe angewiesen!